Friseur/Friseurin
Aufgaben:
Der Ausbildungsberuf qualifiziert für die Tätigkeiten zur Körper- und Schönheitspflege. Friseurinnen und Friseure gestalten Frisuren und führen pflegende und dekorative Behandlungen der Haut und Fingernägel durch. Sie erkennen Veränderungen von Haar, Haut und Nägeln und beraten über Ausgleichsmöglichkeiten. Ebenso beherrschen sie verschiedene Haarschneide- und Formtechniken, farbverändernde Haarbehandlungen sowie die fachgerechte Auswahl und Anwendung von Präparaten. Kreativität und Interesse am wechselvollen Spiel der Mode tragen zu fundierter, typgerechter Kundenberatung bei.
Bei der Ausbildung zur Friseurin / zum Friseur ist die Ferdinand-von-Steinbeis-Schule dualer Partner zu den Ausbildungsbetrieben. In der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) erwerben Auszubildende das breite Grundwissen über das gesamte Berufsbild. In der Fachstufe I und II (2. und 3. Ausbildungsjahr) werden die Grundlagen vertieft sowie Spezialkenntnisse vermittelt. Des Weiteren wird auch großer Wert auf eine vertiefte Allgemeinbildung gelegt, um Zusammenhänge in der arbeitsteiligen Wirtschaft besser verstehen zu können.