Berufe
Friseur/Friseurin
Aufgaben:
Der Ausbildungsberuf qualifiziert für die Tätigkeiten zur Körper- und Schönheitspflege. Friseurinnen und Friseure gestalten Frisuren und führen pflegende und dekorative Behandlungen der Haut und Fingernägel durch. Sie erkennen Veränderungen von Haar, Haut und Nägeln und beraten über Ausgleichsmöglichkeiten. Ebenso beherrschen sie verschiedene Haarschneide- und Formtechniken, farbverändernde Haarbehandlungen sowie die fachgerechte Auswahl und Anwendung von Präparaten. Kreativität und Interesse am wechselvollen Spiel der Mode tragen zu fundierter, typgerechter Kundenberatung bei.
Bei der Ausbildung zur Friseurin / zum Friseur ist die Ferdinand-von-Steinbeis-Schule dualer Partner zu den Ausbildungsbetrieben. In der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) erwerben Auszubildende das breite Grundwissen über das gesamte Berufsbild. In der Fachstufe I und II (2. und 3. Ausbildungsjahr) werden die Grundlagen vertieft sowie Spezialkenntnisse vermittelt. Des Weiteren wird auch großer Wert auf eine vertiefte Allgemeinbildung gelegt, um Zusammenhänge in der arbeitsteiligen Wirtschaft besser verstehen zu können.
Berufsschule Friseur/in
PDF zum Ausdruck finden Sie hier:
Einzugsbereich:
Die Ferdinand-von-Steinbeis-Schule ist die zuständige Berufsschule für Auszubildende in Betrieben, die ihren Standort im Stadtkreis Ulm oder im Alb-Donau-Kreis haben.
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Unterrichtsfächer:
Nach der derzeit gültigen Stundentafel des amtlichen Bildungsplanes gliedert sich der Unterricht folgendermaßen:
Allgemeiner Bereich:
- Religionslehre
- Deutsch
- Gemeinschaftskunde
- Wirtschaftskompetenz
Fachtheoretischer Bereich:
- Technologie mit angewandter Mathematik
- Kundenberatung und Arbeitsgestaltung
- Gestaltung
- Technologiepraktikum
Wahlpflichtbereich:
- Stützunterricht
- Erweiterungsunterricht
Der Unterricht ist Teilzeitunterricht mit einem wöchentlichen Unterrichtstag zu je 8 Unterrichtsstunden und einem weiteren Unterrichtstag alle zwei Wochen zu ebenfalls je 8 Stunden. Somit ergibt sich ein durchschnittlicher wöchentlicher Unterricht von 12 Stunden.
Im 2. Ausbildungsjahr erfolgt eine Zwischenprüfung, die vom Prüfungsausschuss der Friseurinnung abgenommen wird.
Abschluss:
Gemeinsame Abschlussprüfung von Handwerk und Schule entsprechend der bundeseinheitlichen Ausbildungsordnung.
Unterrichtsbeginn:
Die Einschulung findet jeweils am ersten Schultag nach den Sommerferien des Landes Baden-Württemberg statt. Die Auszubildenden sollten aus organisatorischen Gründen vor den Sommerferien durch die Betriebe angemeldet werden.
Abteilungsleitung:
Studiendirektorin Simone Fahle
Telefon: 0731 161-3823