Bautechnik

Bauzeichner/Bauzeichnerin Berufsfachschule

PDF zum Ausdruck:
Information Download
zur Online-Anmeldung

Aufgaben:
Die einjährige gewerbliche Berufsfachschule Bauzeichner/Bauzeichnerinnen ist das erste Ausbildungsjahr für den Ausbildungsberuf Bauzeichner/-in.

Unterrichtsinhalte:

Orientiert an der Ausbildungsverordnung für diesen Beruf, werden Kenntnisse und Fertigkeiten unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens vermittelt. Das Ziel ist der Erwerb der berufsfachlichen und berufspraktischen Kompetenzen, die für das 1.Ausbildungsjahr verlangt werden.

Im fachtheoretischen Unterricht werden Kenntnisse über Arbeitsabläufe am Bau, Baustoffe und Grundlagen der Planung von Bauwerken in Lernfeldern, also ganzheitlich erarbeitet. Der Umgang und die Nutzung von Informations- und Kommunikationsmitteln sowie das rechnergestützte Zeichnen (CAD) nehmen einen zentralen Platz im Unterricht ein.

Für die Schulung und Förderung von Vorstellungsvermögen, Kreativität und Gestaltung werden Techniken des Zeichnens und Skizzierens geübt.

Im Bereich Anwendungstechnik werden handwerkliche Fertigkeiten, Kenntnisse von Baustellentätigkeiten erworben sowie Vermessungsarbeiten durchgeführt.

ܜbersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Bauzeichner/Bauzeichnerin im 1. Jahr

  • LF 1 Mitwirken bei der Bauplanung
  • LF 2 Aufnehmen eines Bauwerkes
  • LF 3 Erschlieߟen eines Baugrundstückes
  • LF 4 Planen einer Gründung
  • LF 5 Planen eines Kellergeschosses

Unterrichtsform:

  • Vollzeitschule mit ca. 32 Unterrichtsstunden/Woche an 4 Tagen.
  • Drei Praktikas (je 1-3 Wochen) in einem Architektur-, Ingenieur-, Straßenbau-, Tiefbau- oder Landschaftsbaubüro bzw. einem entsprechenden Amt vorgesehen.

Abschluss:

  • Abschlussprüfung in Berufspraktischer Kompetenz (CAD, herkömmliches Zeichnen und Anwendungstechnik)
  • Der erfolgreiche Abschluss der einjährigen Berufsfachschule ist Voraussetzung für die Aufnahme in das zweite Ausbildungsjahr, das im dualen System (Betrieb + Berufsschule) erfolgt.
  • Jugendliche, die die einjährige Berufsfachschule abgeschlossen haben und in keine Ausbildung eintreten, haben die Berufsschulpflicht erfüllt und sind nicht mehr berufsschulpflichtig.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule Bauzeichner:

  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss, Mindestalter 15 Jahr
  • Vorvertrag zum Ausbildungsvertrag oder eine schriftliche Ausbildungsplatzzusage (kann auch später nachgereicht werden)

Ansprechpartner:

Abteilungsleiter:
Studiendirektor Steffen Klink
Tel. 0731 161-3829

Studienrat René Willmann
Tel. 0731 161-3815

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.