Bautechnik
Bauzeichner/Bauzeichnerin Berufsfachschule
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Aufgaben:
Die einjährige gewerbliche Berufsfachschule Bauzeichner/Bauzeichnerinnen ist das erste Ausbildungsjahr für den Ausbildungsberuf Bauzeichner/-in.
Unterrichtsinhalte:
Orientiert an der Ausbildungsverordnung für diesen Beruf, werden Kenntnisse und Fertigkeiten unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens vermittelt. Das Ziel ist der Erwerb der berufsfachlichen und berufspraktischen Kompetenzen, die für das 1. Ausbildungsjahr verlangt werden.
Im fachtheoretischen Unterricht werden Kenntnisse über Arbeitsabläufe am Bau, Baustoffe und Grundlagen der Planung von Bauwerken in Lernfeldern, also ganzheitlich erarbeitet. Der Umgang und die Nutzung von Informations- und Kommunikationsmitteln sowie das rechnergestützte Zeichnen (CAD) nehmen einen zentralen Platz im Unterricht ein.
Für die Schulung und Förderung von Vorstellungsvermögen, Kreativität und Gestaltung werden Techniken des Zeichnens und Skizzierens geübt.
Im Bereich Anwendungstechnik werden handwerkliche Fertigkeiten, Kenntnisse von Baustellentätigkeiten erworben sowie Vermessungsarbeiten durchgeführt.
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Bauzeichner/Bauzeichnerin im 1. Jahr
- LF 1 Mitwirken bei der Bauplanung
- LF 2 Aufnehmen eines Bauwerkes
- LF 3 Erschließen eines Baugrundstückes
- LF 4 Planen einer Gründung
- LF 5 Planen eines Kellergeschosses
Unterrichtsform:
Vollzeitschule mit ca. 32 Unterrichtsstunden/Woche an 5 Tagen.
Drei Praktikas (je 1-3 Wochen) in einem Architektur-, Ingenieur-, Straßenbau-, Tiefbau- oder Landschaftsbaubüro bzw. einem entsprechenden Amt vorgesehen.
Abschluss:
Abschlussprüfung in Berufspraktischer Kompetenz (CAD, herkömmliches Zeichnen und Anwendungstechnik).
Jugendliche, die die einjährige Berufsfachschule abgeschlossen haben und in keine Ausbildung eintreten, haben die Berufsschulpflicht erfüllt und sind nicht mehr berufsschulpflichtig.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule Bauzeichner:
Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss, Mindestalter 15 Jahr
Vorvertrag zum Ausbildungsvertrag oder eine schriftliche Ausbildungsplatzzusage (kann auch später nachgereicht werden).
Bei freien Kapazitäten können auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsplatz-Zusage aufgenommen werden.
Ansprechpartner:
Abteilungsleiter:
Studiendirektor Steffen Klink
Telefon 0731 161-3829
Oberstudienrat René Willmann
Telefon 0731 161-3815