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Berufe

Berufsfachschule Druck- und Medientechnik

Allgemeine Informationen

Allgemeines:
Die einjährige Berufsfachschule vermittelt im Vollzeitunterricht mit ca. 36 Wochenstunden die nach den Ausbildungsverordnungen vorgesehenen fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten des 1. Ausbildungsjahres für die Ausbildungsberufe Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien und ebenso für den Ausbildungsberuf Drucker/in.

Die Mediengestalter bereiten vorhandene digitale und analoge Daten wie Texte, Bilder, Zahlenwerke und Grafiken auf. Sie orientieren sich dabei an den Vorgaben des Kunden bzw. am vorgegebenen Kommunikationszweck. Die Gestaltung kann mit Bewegtbild- und Tonsequenzen unterlegt werden. Das Ergebnis wird dann über den Bildschirm dargestellt bzw. über Papier ausgeprintet.

Die Drucker sind die für Produktion der Printmedien zuständig. Diese werden mit Hilfe von zum Teil rechnergestützten Druckmaschinen in groߟer Auflage gedruckt. Produkte aus dem Printbereich können zum Beispiel Bücher, Zeitungen, Fachzeitschriften, Kataloge, Prospekte, Flyer, Geschäftspapiere, Plakate, Verpackungen u.a. sein.

Was ist das BFD? – Die Zukunft JETZT gestalten

Medien sind heute präsenter und wichtiger denn je. Jeder möchte immer und überall informiert sein, egal ob über Facebook, Twitter, Instagram oder ganz klassisch durch die Tageszeitung vom Kiosk an der Ecke. Wenn du also einen Beruf mit Zukunft erlernen oder einfach nur irgendwas mit Medien machen willst, schaue dir jetzt das von Schülern an der Ferdinand-von Steinbeis-Schule produzierte Video zum BFD an und erfahre dort wie auch du als Mediengestalter/in Digital und Print oder Medientechnologe/in Druck die Zukunft mitgestalten kannst.

Berufsfachschule Druck- und Medientechnik (einjährig, Vollzeit)

PDF zum Ausdruck finden Sie hier:

Ausbildungsdauer:
An die einjährige Berufsfachschule als Vollzeitunterricht schlieߟt sich die duale Ausbildung über 2 Jahre an. Der erfolgreiche Abschluss der Berufsfachschule ersetzt also das erste Ausbildungsjahr des jeweils angestrebten Ausbildungsberufes.

Aufnahmevoraussetzung:
Hauptschulabschluss
Ausbildungsvertrag bzw. -vorvertrag
Ohne Ausbildungsvertrag / -vorvertrag ist die Aufnahme nur möglich, sofern die Aufnahmekapazität der Klassen nicht ausgeschöpft ist.

Aufnahmeantrag:
Dem Antrag ist beizufügen:

  • Anmeldeformular
  • Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis des höchstwertigen Abschlusses
  • Kopie eines Ausbildungs- bzw. Ausbildungsvorvertrages, sofern vorhanden

Anmeldetermin:
jeweils zum 1. März für das kommende Schuljahr

Betrieblicher Ausbildungsplatz:
Sofern noch kein Ausbildungsvertrag bzw. -Vorvertrag vorhanden ist, wird während der Ausbildung an der Berufsfachschule ein betrieblicher Ausbildungsplatz für das 2. und 3. Ausbildungsjahr gesucht. Für viele Betriebe der Druck- und Medienbranche ist dies der obligatorische Ausbildungsweg, da die Grundkenntnisse bereits in der Schule in Fachtheorie und Fachpraxis vermittelt werden.

Stundentafel:
Nach der derzeit gültigen Stundentafel des amtlichen Bildungsplanes gliedert sich der Unterricht folgendermaߟen:

  • Allgemeiner Bereich 4 Stunden
  • Fachtheoretischer Bereich 8 Stunden
  • Fachpraktischer Bereich 18 Stunden
  • Wahlpflichtbereich 2 Stunden

Abschluss:
In der fachpraktischen Abschlussprüfung soll der Schüler nachweisen, dass er die geforderten fachpraktischen Fertigkeiten besitzt. Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule kann nach den jeweiligen Anrechnungsverordnungen als erstes Jahr auf eine Berufsausbildung als Drucker/in bzw. Mediengestalter/in angerechnet werden.

Ansprechpartnerin:
Studienrätin Carmen Brossette
Telefon: 0731 161-3826