Maskenpflicht im Unterricht ab Montag, 19. Oktober 2020
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Angesichts stark steigender Infektionszahlen in Baden-Württemberg gelten ab Montag, 19. Oktober 2020, dass die Maßnahme nach § 6a CoronaVO Schule umzusetzen sind. Die Maskenpflicht wird somit auch an der FSS ab kommender Woche auf den Unterricht ausgeweitet.
Informationen zur Meisterprüfung 2020 für Maler und Lackierer an der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule in Ulm durch die Handwerkskammer Ulm
Der praktische Teil der Meisterprüfung für das Maler- und Lackiererhandwerk fand dieses Jahr aufgrund der Einschränkungen durch die Corona Pandemie verspätet, also erst zu Beginn des neuen Schuljahres, statt. Nach einem Jahr Vollzeitunterricht stellten die Meisterschülerinnen und Meisterschüler der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule des Maler- und Lackiererhandwerks ihr Können in der von der Handwerkskammer Ulm abgenommenen Prüfung unter Beweis.
Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, Eltern und Ausbildungsbetriebe,
die Ferien neigen sich dem Ende zu, die Lernbrücken, der Vorbereitungskurs für die Bildungsgänge der Vollzeitschulen sowie Teile der beruflichen Weiterbildung starteten bereits. Das neue Schuljahr 2020/21 wird wie das vergangene Schuljahr von den Regelungen für den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen geprägt sein. Vorrang hat im neuen Schuljahr wieder der Präsenzunterricht.
Die Eckpunkte des Konzepts für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wurden vom Kultusministerium definiert, die zwischenzeitlich in der Corona-Verordnung Schule vom 02.09.2020, s. Anlage, rechtlich geregelt sind. Die konkrete Ausgestaltung, weitere Informationen und die Dokumente hierfür erhalten Sie auf den Seiten des Kultusministeriums unter:
Mund-Nasen-Bedeckung: Ab dem 14. September 2020 muss an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt insbesondere auf Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Die Maskenpflicht an Schulen gilt nicht innerhalb der Unterrichtsräume, in zugehörigen Sportanlagen bzw. Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme.
Das Kollegium der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule freut sich auf ein Wiedersehen mit Ihnen und unseren bisherigen Schülerinnen und Schülern und wünscht uns allen, zusammen mit unseren neuen Schülerinnen und Schülern, einen guten Start in das neue Schuljahr 2020/21.
Lorenz Schulte, Schulleiter
Steinbeis Aktuell 2020, Ausgabe 16
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Die 16. Ausgabe unserer Zeitschrift "steinbeis aktuell" ist online. Einen Einblick in die vielseitigen Ereignisse des letzten Schuljahres können Sie hier gewinnen: "steinbeis aktuell", Ausgabe Nr. 16 (PDF, ca. 2,5 MB)
Aktuelle Informationen zur weiteren Öffnung der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule nach den Pfingstferien
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In einem aktuellen Schreiben informierte Ministerialdirektor Michael Föll am 28.05.2020 die Schulen über die neue Corona-Verordnung Schule mit Regelungen zum Ausbau des Präsenzunterrichts nach den Pfingstferien.
Somit wird der Präsenzunterricht nach den Pfingstferien, nach den bisher beschulten Abschlussklassen zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen, nun auch für die unteren Jahrgänge an der FSS weiter ausgebaut. Hierbei bleiben die allgemeinen Grundsätze, die bisher in der Corona-Verordnung Schule enthalten waren, bestehen. Je nach Schulart, Fachschaft und Schulform werden die Präsenzunterrichte in einem regelmäßigen Rhythmus rollierend in einem z. B. wöchentlichen Wechsel mit Fernlernunterricht oder auch durchgehend erteilt. Die Informationen zum weiteren Ausbau des Präsenzunterrichts wurde allen Schülerinnen und Schülern sowie zum Großteil den Ausbildungsbetrieben und Eltern direkt bzw. indirekt über die Schülerinnen und Schüler durch gesonderte Informationen in der Kalenderwoche 22 mitgeteilt.
An den beruflichen Vollzeitschulen, den beruflichen Gymnasien, den Berufskollegs und den Berufsfachschulen sollen nach den Pfingstferien alle Schülerinnen und Schüler in regelmäßigen Abständen im Präsenzunterricht einbezogen werden. Die Jahrgangsstufe 1 der beruflichen Gymnasien, also der Klassenstufe 12, soll dabei besonders einbezogen werden, da diese Schülerinnen und Schüler im nächsten Jahr die Abiturprüfung absolvieren. Für die duale Berufsausbildung gilt, dass die Berufsschule in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben nach Pfingsten in regelmäßigen Abständen besucht wird. Auch an den beruflichen Schulen werden voraussichtlich nach den Pfingstferien immer rund 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler bei kleineren Gruppen an der Schule sein. Die Details zur Ausweitung des Schulbetriebs an den beruflichen Schulen müssen noch ausgearbeitet werden. Eine besondere Herausforderung ist dabei, dass sich nach den Pfingstferien bereits sehr viele Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an den beruflichen Schulen befinden.
Das Kultusministerium wird alle Schulen im Land direkt, zeitnah und umfassend über diesen Fahrplan und die begleitenden Regeln informieren.
Corona: "Erklärung der Erziehungsberechtigten bzw. volljähriger Schülerinnen und Schüler über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb"
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Gesundheitsbestätigung
Laut Corona-Verordnung gilt ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2020/21 ein Schulbetretungsverbot für alle Schülerinnen und Schüler, die das beiliegende Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht unterschrieben vorweisen können.
Das Formular, das Eltern bzw. bei volljährigen Schülerinnen und Schüler diese selbst unterschreiben müssen, legt fest, dass Personen, die Corona-Symptome haben, nicht am Schulbetrieb teilnehmen dürfen. Dies gilt auch für neu aus Risikogebieten zurückgekehrte Reisende oder Schülerinnen und Schüler, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer bestätigt infizierten Person hatten.
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten am ersten Schultag eines der beiden Formulare in der Schule.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten und vor allem gesunden Start in das neue Schuljahr 2020/21.
Ihre Schulleitung
Start der „Lernbrücken“ in den Sommerferien
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Unsere Lern- und Förderkurse „Lernbrücken“ starten in den letzten beiden Wochen der Sommerferien vom 01.09.2020 bis zum 11.09.2020 nach gesondertem Plan, der den angemeldeten Schülerinnen und Schülern in den letzten Schultagen des Schuljahres 2019/20 ausgehändigt wurde. Beachten Sie bitte, dass die Lernbrücken im Neubau, im Gebäude S5 - Egginger Weg 36, durchgeführt werden.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern, unserem Kollegium sowie allen Partnern der FSS einen guten Einstieg in das Schuljahr 2020/21.
Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule) vom 16. Juni 2020 (gültig ab 29. Juni 2020)
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Mit der Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs (Corona-Verordnung Schule - CoronaVO Schule) vom 16. Juni 2020, gültig ab 29. Juni 2020, werden auch an der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule weitere schulorganisatorische Änderungen gem. den allgemein gültigen Grundsätzen und § 3 CoronaVO Schule für die Beruflichen Schulen umgesetzt. Unsere Schülerinnen und Schüler werden hierzu über ihre Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sowie über die Abteilungsleitungen im Detail informiert.
Chancen durch Bildung
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Die Ferdinand-von-Steinbeis-Schule Ulm ist ein Ort, an dem sich alle als Menschen entfalten können, um in respektvollem Umgang miteinander Zukunftschancen zu erarbeiten. Unsere Leitbild-Broschüre als PDF.
Aktuelle Informationen zum Schulstart am 4. Mai 2020
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In diesem Schreiben (PDF, 29.04.2020) an die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sowie zur Information an die Ausbildungsbetriebe, informiert die Schulleitung über die Umsetzung des Schulbeginns am 4. Mai 2020.
In einem aktuellen Schreiben (PDF, 28.04.2020) informiert die Ministerin Dr. Eisenmann alle Eltern und Erziehungsberechtigten im Land über die aktuelle Lage und den Schulstart am 4. Mai 2020.
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