Maler und Lackierer/Berufsfachschule
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Informationen zur Ausbildung an der Berufsfachschule:
Die einjährige Berufsfachschule Farbtechnik und Raumgestaltung vermittelt in Vollzeitform eine berufliche Grundbildung, die in Zielen und Inhalten dem ersten Ausbildungsjahr entspricht. Fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse und Fertigkeiten werden auf der Breite des Berufsfeldes Farbtechnik und Raumgestaltung vermittelt. Die Zielsetzung in den allgemeinen und fachtheoretischen Fächern entspricht derjenigen der Berufsschule. Im fachpraktischen Bereich entspricht der Lehrplan den gleichen Inhalten und Zielen, die im Rahmen des dualen Systems in der Regel durch die betriebliche Ausbildung erreicht wird.
Unterrichtsart:
Vollzeitschule, Dauer 1 Jahr mit ca. 34 Unterrichtsstunden pro Woche. Alle 2 Wochen sind die Schüler einen Tag im Betrieb, sofern eine Ausbildungsplatzzusage eines Betriebes vorliegt.
Die einjährige Berufsfachschule Farbtechnik und Raumgestaltung vermittelt die nach den Ausbildungsordnungen vorgesehenen fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten des 1. Ausbildungsjahres für den Ausbildungsberuf Maler und Lackierer.
Beginn jeweils nach den Sommerferien des Landes Baden-Württemberg.
Aufnahmevoraussetzungen:
1. Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
2. Nachweis eines Vorvertrages zum Berufsausbildungsvertrag oder eine schriftliche Ausbildungsplatzzusage.
Der Schulleiter kann auch Bewerber ohne Vorvertrag zum Berufsausbildungsvertrag oder ohne Ausbildungsplatzzusage oder in Ausnahmefällen auch Bewerber ohne Abschlusszeugnis der Hauptschule, deren Leistungen erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der einjährigen Berufsfachschule genügen, aufnehmen, soweit die Aufnahmekapazität der Schule durch Bewerber nach Punkt 1 und 2 nicht erschöpft ist.
Unterrichtsfächer:
1. Pflichtbereich
1.1 allgemeiner Bereich:
Religionslehre, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskompetenz
1.2 fachlicher Bereich:
Lernfeldunterricht mit technologischen, mathematischen, gestalterischen und fachpraktischen Inhalten, in dem die berufsfachliche Kompetenz und die Projektkompetenz vermittelt wird.
2. Wahlpflichtbereich
z. Computerunterricht, Sport, Stützunterricht
Abschluss und Prüfung:
In der fachpraktischen Abschlussprüfung soll der Schüler nachweisen, dass er die geforderten fachpraktischen Fertigkeiten besitzt.
Der erfolgreiche Besuch der einjährigen Berufsfachschule Farbtechnik und Raumgestaltung wird nach den jeweiligen Anrechnungsverordnungen als erstes Jahr auf eine folgende einschlägige Berufsausbildung angerechnet.
Wer das Ziel der einjährigen Berufsfachschule Farbtechnik und Raumgestaltung nicht erreicht hat, kann das Schuljahr einmal wiederholen.