Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen ab dem 21. Juni 2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern, liebe Ausbildungsbetriebe,
ab dem 21. Juni entfällt in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 die Maskenpflicht an Schulen im Freien. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 und zwei Wochen ohne Infektionsfall an der Schule entfällt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Die Testpflicht bleibt jedoch bestehen. S. hierzu die Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 17. Juni 2021:
Link zum BW-Portal: "Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen"
Da wir an der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule in den letzten beiden Wochen keinen positiv bestätigten PCR-Test hatten, trifft die Regelung, die am Wochenende in der neuen CoronaVO noch verkündet wird, auf unsere Schule zu.
Das heißt, dass im Unterricht in den Klassenzimmern und in den fachpraktischen Räumen die Masken abgenommen werden dürfen. Es besteht aber keine Pflicht dazu! In den Gängen und auf den Verkehrswegen besteht in den Schulgebäuden weiterhin die Maskenpflicht! Es bleibt an der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule auch bei der indirekten Testpflicht, den bestehenden Hygienevorgaben des Kultusministeriums sowie bei den Vorgaben zum Lüften. Sofern die Inzidenzen wieder ansteigen sollten, greifen automatisch wieder die weitergehenden bisherigen Schutzmaßnahmen.
Ihr Schulleiter
Lorenz Schulte