Ulmer Schulen kehren vor den Pfingstferien nicht in den Wechselunterricht zurück!
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern, liebe Ausbildungsbetriebe,
das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass für eine Rückkehr zum Wechselunterricht die Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten werden muss. Am übernächsten darauffolgenden Tag tritt dann die Untersagung des Wechselunterrichts außer Kraft (§ 28b Abs. 3 IfSG). Sofern die Rückkehr zum Wechselunterricht nach dem Ablauf dieser Frist aus schulorganisatorischen Gründen nicht unmittelbar möglich ist, können die Schulen eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen in Anspruch nehmen.
Aufgrund der aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz von 209 für den Stadtkreis Ulm (Stand: Dienstag, 11. Mai 2021, 16 Uhr) könnten je nach Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz und der dann erforderlichen „ortsüblichen“ Bekanntgabe durch das Gesundheitsamt in den nächsten Tagen lediglich ein bis zwei Tage Wechselunterricht angeboten werden, bevor dann am 24. Mai 2021 der Pfingstmontag den Auftakt für die Ferien macht. Dies würde sich insbesondere aus schulorganisatorischer Sicht schwierig gestalten.
Die Stadt Ulm hat deshalb gemeinsam mit den geschäftsführenden Schulleitungen der Ulmer Schulen, dem Staatlichen Schulamt Biberach und dem Regierungspräsidium Tübingen (Abteilung 7) beschlossen, dass die Ulmer Schulen vor den Pfingstferien nicht in den Wechselunterricht zurückkehren und dafür die Übergangsfrist in Anspruch nehmen. Ausgenommen davon sind die geltenden Regelungen für die Abschlussklassen.
Mit dieser Entscheidung und deren frühzeitiger Bekanntgabe möchten die beteiligten Behörden Klarheit für das Schulpersonal, für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Ausbildungsbetriebe schaffen.
Wir wünschen Ihnen ein erholsames verlängertes Wochenende und unseren Prüflingen weiterhin viel Erfolg in den Prüfungen nächste Woche
Ihr Schulleiter
Lorenz Schulte