Vorgabe medizinischer Masken
In vielen Lebensbereichen, auch im öffentlichen Personenverkehr, ist das Tragen medizinischer Mund-Nasen-Bedeckungen bereits etabliert. Solche medizinischen Masken sind nicht nur FFP-2 oder KN95 Masken, sondern auch sog. „OP-Masken“, die in der Regel aus mehreren Lagen Stoff oder Baumwolle bestehen und deren äußere Schicht flüssigkeitsabweisend ist.
Eine entsprechende Verpflichtung, solche medizinischen Masken zu tragen, wurde nun auch für alle Schulen in die Corona-Verordnung aufgenommen und gilt ab dem 22.03.2021.
Die bisher eingeführten Regelungen für den Unterricht im Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht sowie für den Fernunterricht bleiben an der FSS bestehen, um einen Mindestabstand zu und zwischen den Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Schulleiter
Lorenz Schulte