Erneuerung der Gesundheitsbestätigung
Nach den Herbstferien muss die Gesundheitsbestätigung von allen Schülerinnen und Schülern erneut vorgelegt werden. Am 1. Schultag nach den Herbstferien ist die Erklärung unterschrieben vorzulegen (mit Datum 31.10.2020 oder später).
- NEU: Wer am ersten Schultag nach den Ferien als volljährige/r Schüler/-in die Erklärung nicht unterschreibt bzw. bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern nicht von den Eltern unterschrieben vorlegt, muss die Schule umgehend wieder verlassen und darf erst mit unterschriebenem Formular am Unterricht teilnehmen. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt ein Betretungsverbot, das konsequent umgesetzt wird.
- Berufsschulprüflinge im Fernunterricht bringen die Erklärung zur Prüfung mit oder unterschreiben die Erklärung unmittelbar vor Beginn der BS-Abschlussprüfung. Diese ist dann von der Aufsicht zu prüfen und einzusammeln. Ohne Unterschrift darf die Schülerin bzw. der Schüler nicht an der Prüfung teilnehmen.
- Wer in einem Risikogebiet war und kein negatives Testergebnis nach der Einreise vorweisen kann, muss die Schule umgehend wieder verlassen. Entscheidend für die Bewertung ist die Liste der Risikogebiete zum 1. Schultag nach den Ferien: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html?nn=13490888. Ein Aufenthalt in einem Gebiet, das erst nach der Rückreise zum Risikogebiet wurde, führt nicht zum Ausschluss.
Hier können Sie sich eines der beiden Formulare herunterladen:
- Erklärung Erziehungsberechtigte nach CoronaVO
- Erklärung volljährige Schülerinnen und Schüler nach CoronaVO
Wir wünschen Ihnen wieder einen guten Schulstart.
Ihre Schulleitung