Maskenpflicht im Unterricht ab Montag, 19. Oktober 2020
Angesichts stark steigender Infektionszahlen in Baden-Württemberg gelten ab Montag, 19. Oktober 2020, dass die Maßnahme nach § 6a CoronaVO Schule umzusetzen sind. Die Maskenpflicht wird somit auch an der FSS ab kommender Woche auf den Unterricht ausgeweitet.
- Schreiben des Ministerialdirektors zur Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner
- Geänderte Corona Verordnung Schule (15. Oktober, PDF)
- Weitere Informationen finden Sie unter: Coronavirus: Informationen für Schulen und Kindertageseinrichtungen (https://km-bw.de/Coronavirus)